Ausgleichsabgabe: Auftraggeber, die Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen vergeben, können 50% der Lohnkosten auf die evtl. zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen.
Eingetragen im Handelsregister: Amtsgericht Iserlohn HRB 804.
Iserlohner Werkstätten gGmbH: anerkannt gem. § 142 SGB IX.
